Allgemeine Geschäftbedingungen

 

1.
Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Hundebetreuungsverträge. Mündliche Vereinbarungen, die für uns eine zusätzliche Verpflichtung beinhalten, sind nur dann bindend, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.


 2.
Der Umfang der Betreuung durch unsere Hundepension wird jeweils individuell im Vorfeld festgelegt und im Betreuungsvertrag schriftlich festgehalten.


 3.
Der Hundehalter hat bei Abschluss des Betreuungsvertrages der Hundepension sämtliche für die Betreuung des Hundes relevanten Informationen zur Verfügung zu stellen und darauf zu achten, dass diese im Betreuungsvertrag auch schriftlich festgehalten werden. Diese Informationen betreffen insbesondere besondere Eigenschaften des Hundes (z.B. Gefährlichkeit, Bissigkeit, Angst in bestimmten Situationen, Verhalten gegenüber anderen Hunden und/oder anderen Tieren, Verhalten gegenüber Menschen, extremes Graben oder Klettern), Krankheiten des Hundes und erforderliche Sonderbehandlungen bei der Verabreichung von Futter und Medikamenten. Werden keine Angaben betreffend Sonderbehandlung des Hundes bei der Fütterung festgehalten, wird die Hundepension den Hund mit hochwertigem Futter versorgen.


 4.
Alle bei uns aufgenommenen Hunde müssen einen gültigen Impfschutz aufweisen und diesen durch ihren Impfpass belegen (Staupe, Parvovirose, Hepatitis, Zwingerhusten, Tollwut, Leptospirose).  Der Impfpass ist bei jedem Aufenthalt mitzubringen und wird bei der Rückgabe des Hundes wieder ausgehändigt. Alle Hunde sind einige Tage vor der Übergabe zu entwurmen und zu entflohen. Sollte eine Entwurmung / Entflohung während der Betreuung erforderlich werden, wird diese von uns auf Kosten des Tierhalters durchgeführt.
 
5.
Voraussetzung für die Betreuung eines Hundes ist weiters der Nachweis einer         Haftpflichtversicherung. Der Hundehalter haftet jedenfalls für alle von seinem Hund während seines Aufenthalts verursachten Schäden, welche nicht von der Haftpflichtversicherung übernommen werden.


 6.
Läufige Hündinnen und solche, die kurz vor der Läufigkeit stehen, können wir leider nicht aufnehmen. Sollte es im Verlauf des Aufenthalts in unserer Tierpension zur Läufigkeit kommen, werden wir die Hündin separieren und einzeln betreuen.


 7.
Sollte im Betreuungszeitraum ein Hund erkranken, sich verletzen oder eine tierärztliche Untersuchung notwendig sein, wird primär der vom  Hundehalter genannte Tierarzt eingeschaltet. Sollte bei der Aufnahme kein betreuender Tierarzt bekannt gegeben worden sein bzw. dieser nicht erreichbar sein, wird die Hundepension einen Tierarzt oder eine Tierklinik unseres Vertrauens konsultieren.

Sämtliche hiefür anfallende Kosten sind vom Tierhalter zu übernehmen. Selbstverständlich wir von der Hundepension versucht die im Betreuungsvertrag angegebene Kontaktperson zu konsultieren andernfalls liegt die Entscheidung einer tierärztlichen Untersuchung der Hundepension vor.
 
8.
Für Erkrankungen, Verletzungen, Entlaufen, Diebstahl oder Ableben des Hundes während des Aufenthalts besteht für die Hundepension nur eine Haftung bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten, ebenso für Folgeschäden, resultierend aus Erkrankungen oder Entlaufen des Hundes.


 9.
Der Tierhalter hält die Hundepension gegenüber etwaigen Ansprüchen Dritter schad- und klaglos.


 10.
Die Übergabe und Übernahme des Hundes erfolgt ausschließlich nach telefonischer Vereinbarung. Kurzfristige Buchungen sind nur bei bereits vorher betreuten Hunden entsprechend dem Platzangebot möglich.


 11.
Sollte der Hundehalter den Hund nicht zum vereinbarten Termin abholen, übernimmt die Hundepension die weitere Betreuung des Hundes auf Kosten des Hundehalters für maximal zwei Wochen und behält sich vor, nach Ablauf dieser Zeit den Hund beim zuständigen Tierschutzverein abzugeben.


 12.
Bei Abholung des Hundes ist der vereinbarte Preis für die Betreuung bar zu entrichten, ebenso sind darüber hinaus angefallene Kosten, z.B. für tierärztliche Betreuung, Medikamente, etc. bei Abholung zu entrichten.


 13.
Sämtliche angegebenen Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer, für jeden begonnenen Tag ist der volle Preis zu entrichten.


 14.
Eine Haftung der Hundepension für mitgebrachte Sachen (Decken, Schüssel, Spielzeug, etc.) besteht nur bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten.


 15.
Im Hinblick auf die nur begrenzt zur Verfügung stehende Anzahl von Betreuungsplätzen, müssen wir im Fall einer kurzfristigen Stornierung anteilige Gebühren verrechnen. Bei Stornierung bis drei Wochen vor dem Aufnahmedatum entstehen keine Gebühren. Bei Stornierung bis eine Woche vor dem Aufnahmedatum verrechnen wir 30 %, bei Stornierung innerhalb einer Woche vor dem Aufnahmedatum verrechnen wir 50 % der Kosten des gebuchten Aufenthalts.


 16.
Der Hundehalter erklärt sein ausdrückliches Einverständnis zur Registrierung der personen- und sachbezogenen Daten in die Kundenkartei der Hundepension.


 17.
Zwingende Rechte eines Verbrauchers nach dem Konsumentenschutzgesetz werden durch die vorgenannten Bestimmungen nicht eingeschränkt. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht beeinträchtigt.


 18.
Der Hundehalter bestätigt mit seiner Unterschrift die Kenntnis und den Erhalt der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche auch bei jedem weiteren Aufenthalt des Hundes als vereinbart gelten.